LEWANDOWSKI Rechtsanwälte Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht
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Patiententestament | Vorsorgevollmacht

Rechtsanwalt Berlin Patientenverfügung

BGH: Der Inhalt einer Patientenverfügung muss eine klare konkrete Behandlungsentscheidung des Patienten beinhalten, sonst ist sie nicht bindend. Viele Vordrucke für Patientenverfügungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht und sind im Ernstfall wertlos!

BGH, Beschluss vom 06.07.2016, Az: XII ZB 61/16

Für den Fall, dass Sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch des Nachlassens der geistigen Kräfte im Alter nicht mehr in der Lage sein werden, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, können Sie schon jetzt Vorsorge treffen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden: durch das Abfassen eines Patiententestaments oder einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht.

Allerdings dürfen zum Beispiel Ärzte Ihrer Verfügung nur dann folgen, wenn sie klar und deutlich abgefasst ist und Ihr Wille klar erkennbar ist. Vorgefertigte Muster, die nur noch von Ihnen auszufüllen sind, genügen diesen Anforderungen oftmals nicht.

 

Es ist ratsam, eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verfügung zu erarbeiten, damit im Ernstfall die Ärzte oder das Vormundschaftsgericht erkennen können, dass der Wortlaut der Verfügung Ihrem tatsächlichen Willen entspricht, Sie sich ernsthaft mit den Eventualitäten beschäftigt  und die Tragweite Ihrer Entscheidungen bewusst gemacht haben.


Hierbei helfen wir Ihnen und geben Antworten auf Ihre Fragen.

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