Kosten


Kostentransparenz

Nach unserer Auffassung gehört es zu einer  vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt, dass der Mandant abschätzen kann, welche Kosten bei einer Beauftragung des Rechtsanwalts auf ihn zukommen.  


In unserer Kanzlei kann der Mandant dieses oft heikle Thema jederzeit ansprechen. Denn Kostentransparenz ist für uns besonders wichtig. Wir legen größten Wert darauf, dass neben der realistischen Einschätzung Ihrer Chancen und der Erarbeitung der schnellsten und optimalen Lösung auch der Kostengesichtspunkt berücksichtigt wird.


Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Kosten geben. 


Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Sofern nichts anderes zwischen Mandant und Anwalt vereinbart wird, richten sich die anwaltlichen Gebühren in zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten in der Regel nach dem Gegenstandswert. Für Strafsachen und sozialrechtliche Angelegenheiten gelten Besonderheiten.

Das RVG und das dazu gehörende Vergütungsverzeichnis gliedern die Tätigkeit eines Anwalts in verschiedene Verfahrensschritte. So wird zum Beispiel unerschieden nach Rechtsgebieten und außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung. In diesen Bereichen wiederum gibt es weitere Untergliederungen.

Für eine außergerichtliche Vertretung, die über eine bloße Beratung hinausgeht, wenn also der Anwalts beginnt, das "Geschäft des Mandanten" zu betreiben, fällt im Bereich des Zivilrechts zum Beispiel eine Geschäftsgebühr an.

Weil aber nicht jede anwaltliche Tätigkeit gleich umfangreich und schwierig ist, muss gemessen am konkreten Fall eine Einstufung in einem Gebührenrahmen erfolgen. Bei normalem Umfang und normaler Schwierigkeit liegt die außergerichtliche Geschäftsgebühr hier bei 1,3.

Steht der Gegenstandswert fest, können die Gebühren entsprechend in Tabellen abgelesen werden. 

Erstberatung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für eine Erstberatung ebenfalls das RVG. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beschränkt das RVG die Erstberatungsgebühr, unabhängig von Streitwert, Dauer und Umfang auf höchstens 190,00 € zzgl. der Auslagenpauschale i.H.v. 20,00 € und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und das Rechtsgebiet, in dem Sie Rechtsrat benötigen, davon erfasst ist, deckt diese die entstehenden Anwaltsgebühren in der Regel ab.

Kostentragung durch die Gegenseite

Wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind und die Gegenseite Anlass zum Einschalten eines Rechtsanwalts gegeben hat oder Sie vor Gericht gewinnen, hat der Gegner die Anwaltskosten zu tragen.

Prozessfinanzierung

In einigen Fällen, z. B. im Arzthaftungsrecht, gibt es auch die Möglichkeit, das Prozessrisiko durch einen Prozessfinanzierer absichern zu lassen. Auf Anfrage prüft das jeweilige Unternehmen selbst die Erfolgsaussichten und erklärt sich bejahendenfalls mit der Finanzierung einverstanden. Gewinnen Sie den Prozess, müssen Sie dafür einen Prozentsatz an den Prozessfinanzierer zahlen.