LEWANDOWSKI Rechtsanwälte Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht
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Droht Ihnen der Entzug Ihres Führerscheins oder wurde dieser sogar schon entzogen?

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Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt Rechtsanwalt Timm Lewandowski die Probleme im Bereich des Führerscheinrechts sehr genau, die sich wie folgt darstellen können:

Im Zusammenhang mit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis steht häufig eine Verkehrsstraftat, z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, die Ihnen zur Last gelegt wird. Der entsprechende Beschluss ergeht dann von dem zuständigen Amtsgericht auf Betreiben der Amts- bzw. Staatsanwaltschaft. Hier sollten Sie auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen, damit das entsprechende Rechtsmittel gegen diesen Beschluss erfolgversprechend begründet werden kann und Sie Ihren Führerschein schnellstmöglich wiedererlangen.

Bei Alkoholdelikten müssen Sie zudem stets mit einer endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen bzw.  mit der medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU, sog. Idiotentest). Dieser Test kann z.B. bei einer entsprechenden Stelle des TÜV absolviert werden und kostet leicht mehrere hundert Euro. Dabei bietet der TÜV oft im Vorfeld eine kostenlose Beratung an, die Sie zur erfolgreichen Teilnahme unbedingt nutzten sollten.  Sie können den "Idiotentest"  theoretisch auch beliebig oft wiederholen, weisen Sie jedoch die Ärzte auf ihre Schweigepflicht hin und darauf, dass Sie die Begutachtung zuerst in die Hände bekommen und diese nur dann an die Führerscheinbehörde weitergeleitet wird, wenn sie positiv für Sie ausfällt. Hat die Führerscheinbehörde erst einmal ein negatives Bild von Ihnen, wird die Wiedererlangung des Führerscheins umso schwerer.

Als Inhaber eine Führerscheins auf Probe müssen Sie hinsichtlich der Begehung von Ordnungswidrigkeiten (und natürlich erst recht Verkehrsstraftaten) besondere Vorsicht walten lassen. Nach der Führerscheinverordnung (FeV) sind eine Reihen von Maßnahmen wie die Anordnung eines Aufbauseminars oder ebenfalls einer MPU möglich. Die Verkehrsverstöße werden dabei unabhängig vom Bußgeldkatalog als schwer oder minder schwer eingestuft und führen  regelmäßig zur Verlängerung der Probezeit. In jedem Fall sollte verhindert werden, dass festgestellte Verkehrsverstöße rechtskräftig werden.

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