Nach deutschen Gerichten hat nun auch ein
französisches Gericht, das Handelsgericht Toulon, den TÜV-Rheinland im Zusammenhang mit Schadensersatz wegen fehlerhafter Brustimplantaten der Poly Implant Prothèse (PIP) entlastet. Das berichtet der
TÜV Rheinland. Dieser hat stets eine Mitschuld von sich gewiesen, da die PIP den TÜV Rheinland jahrelang systematisch betrogen habe. Das sei nicht erkennbar gewesen.
In Deutschland hatte diese Auffassung z.B. bereits das Oberlandesgericht Zweibrücken mit Urteil vom 30.01.2014 geteilt.
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