In Fällen mit überdurchschnittlichem Aufwand und überdurchschnittlicher Schwierigkeit, beispielsweise bei schwersten Verletzungen, deren Bearbeitung sich teilweise über mehrere Jahre erstreckt und
für die unsere besondere Qualifikation erforderlich ist, berechnen wir gesondert vereinbarte Honorare. Das RVG kann unseren Aufwand hier nicht ansatzweise abdecken. Wenn möglich und mit Ihrem
Einverständnis verrechnen wir unser Honorar mit Zahlungen der Gegenseite, damit Sie nicht an Ihr Erspartes gehen müssen.
Honorarvereinbarungen werden in Absprache mit Ihnen individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.