Die Verteidigung in Strafsachen im Bereich des Verkehrsrechts erfordert besondere Kenntnisse des gesamten Bereichs des Verkehrsrecht, weswegen auch hier die Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht angeraten wird.
Der Verteidiger in Verkehrsstrafsachen kann nur dann ein zufriedenstellendes Ergebnis erreichen, wenn er neben Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch den Umgang mit Sachverständigen und Zeugen beherrscht und psychologisches Geschick aufweist. Der Umgang mit Strafrichtern und Staatsanwälten ist ein anderer als mit sonstigen Juristen.
Zudem muss der Verteidiger wissen, welche Auswirkungen seine Handlungen und sein Vortrag im Strafprozess auf den zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Bereich haben, etwa wenn auch die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Haftungsquote oder die Anordnung einer MPU im Raume stehen.
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