LEWANDOWSKI Rechtsanwälte Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht
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Kfz-Vertragsrecht Berlin

Autokauf

Im Zusammenhang mit dem Erwerbs eines neuen Autos kann es zu zahlreichen rechtlichen Problemen kommen. Das beginnt unter Umständen bereits bei der Vertragsanbahnung, beispielsweise wenn der Interessent bei einer Probefahrt verunfallt. 

 

Unklarheiten bestehen möglicherweise wer Verkäufer ist. Hat man einen Neuwagen erworben oder einen Gebrauchtwagen? Hat man bei einem Händler oder einer Privatperson gekauft? Durfte die Mängelgewährleistung wirksam ausgeschlossen werden oder hat die Verkäuferseite Konstruktionen gewählt, um mit dem Geschäft die Vorschriften der §§ 474ff BGB zu umgehen? Auch Garantien können zur Verwirrung beitragen, wenn sie vom Hersteller oder einem Garantierversicherer gegeben werden und nicht vom Händler.

 

Mitunter stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Fahrzeug nicht frei von Mängeln ist. Bei der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen ist von Anfang an Vorsicht geboten, um seine Rechte nicht zu verlieren. Wurden Fristen zur Nachbesserung richtig gesetzt, bevor der Mangel auf eigene Faust behoben wird (Problem der Selbstbeseitigung)? Ist eine Fristsetzung im Einzelfall entbehrlich? Wo hat die Nachbesserung stattzufinden? Kann der Kaufpreis gemindert werden? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Oder ist eine Rücktritt mit einer Rückabwicklung des Vertrages für den Kunden ein sinnvoller und gangbarer Weg?

Hier lohnt es sich bereits beim ersten Auftreten von Problemen anwaltlichen Rat einzuholen, damit von Anfang an die Weichen richtig gestellt werden.

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Autoleasing

Besonders bei Unternehmen ist Leasing sehr beliebt, weil sämtliche Leasingkosten wie Raten udn Sonderzahlungen als betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden können. Man unterscheidet zhwischen Operatinleasing vom Finanzierungsleasing. Rechtlich besteht zwischen dem Hersteller, Lieferanten oder Händlert, dem Leasinggeber udn dem Leasingnehmer , dem Kunden, ein Dreiecksverhältnis, das so manche Tücken birgt. Besonders die im Leasimggeschäft verwendeten Formularverträge weisen oftmals ungültige Klauseln auf.

 

Auch bei der Rückabwicklung eines Leasingvertrages treten aufrund des Dauerschuldcharakters und der Amortisationsfunktion bsondere Probleme auf, die der Laie meistens nicht richtig einschätzt. Hier ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll.

Autoreparatur

Wird ein Auto zur Reparatur in eine Werkstatt gebracht, so liegt dem ein Werkvertrag zugrunde. Meistens geht es im Streitfall darum, dass diese nicht ordnungsgemäß oder fachgerecht durchgeführt wurde, sogenannte Schlechterfüllung. Scheitert eine nacherfüllung oder ist diese entbehrlich, sind dem Auftraggeber alle mangelbedingten Kosten wie Nutzungsausfall, Gutachterkosten etc. zu ersetzen.

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