Private Versicherungen regulieren Schadenfälle nicht selten zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Bei der Abwicklung werden berechtigte Ansprüche abgelehnt oder gekürzt. Oder es wird der Vorwurf erhoben, Obliegenheiten verletzt zu haben. Unter Umständen tritt der Versicherer sogar vom Vertrag zurück.
Hier stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Seite. Durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet sind wir erfahrene Experten in der komplexen Materie des Versicherungsrechts. Wir kennen die Tricks und Kniffe, mit denen Versicherungen versuchen, Geld einzusparen und stellen uns dem mit vollem Einsatz entgegen. Berechtigte Ansprüche setzen wir für Sie durch, notfalls auch vor Gericht.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Versicherungsrecht, insbesondere im Bereich der Personenversicherung (Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung), in der Fahrzeugversicherung (Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung, Abwehr von Regressforderungen z.B. nach dem Vorwurf der Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt ) sowie der Sachversicherung (Tierhalterversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung).
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Bei uns arbeiten Spezialisten für Sie Hand in Hand: Der Fachanwalt für Verkehrsrecht und die Fachanwältin für Versicherungsrecht. Wir sind ausgewiesene Experten, wenn es um folgende Rechtsgebiete geht:
Im Bereich der Sachversicherung vertritt unsere Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht Sie in folgenden Rechtsbereichen:
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