In der privaten Unfallversicherung ist der Versicherungsfall der Unfall.
Folge eines Unfallereignisses muss eine Gesundheitsbeschädigung sein. Der Begriff der Gesundheitsbeschädigung ist definiert als das Hervorrufen oder Steigern eines - wenn auch vorübergehenden (RG DR 39,365) - pathologischen Zustandes.
Der Versicherungsnehmer hat das Unfallereignis sowie die Unfallfolgen zu beweisen und auch, dass die Gesundheitsbeschädigung auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.
Der Invaliditätsgrad, nach dem letztlich die auszuzahlende Summe berechnet wird, bestimmt sich nach der so genannten Gliedertaxe, einer Tabelle, nach der der Invaliditätsgrad im Falle vollständigen Verlustes oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder Sinnessorgane festgelegt wird. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit werden entsprechende Teilsätze anhand der Gliedertaxe ermittelt.
Streitigkeiten mit der Unfallversicherung sind in vielen Bereichen möglich. Oftmals müssen sich Rechtsanwälte und Gerichte jedoch mit vier Themenkreisen beschäftigen:
Liegt überhaupt ein bedingungsgemäßer Unfall vor? Der Unfall muss z.B. plötzlich auf den Körper des Versicherten eingewirkt haben. Es muss eine Einwirkung von außen gegeben haben. Das ist beispielsweise bei Eigenbewegungen nicht der Fall. Beispiel: Bandscheibenvorfall beim Heben schwerer Lasten.
Vom Versicherungsschutz ebenfalls umfasst sind Schäden, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung eingetreten sind (Gelenk verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kaspseln gerissen oder gezerrt an abschließend aufgezählten Körperteilen). Normale Bewegungsabläufe, wie z.B. Rotatorenmanschettenruptur beim Fensterputzen reichen nicht aus. Man spricht hier auch von "Unfallfiktion".
Der Versicherte darf den Unfall ferner nicht selbst herbeigeführt haben. Selbstverstümmelung oder Selbsttötung sind daher nicht vom Versicherungsvertrag erfasst. Ferner muss der Unfall zu einer Gesundheitsschädigung geführt haben.Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit muss dadurch dauerhaft eingeschränkt sein.
Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf die wichtigen Fristen im Unfallversicherungsrecht hinweisen (Achtung: Die für Sie relevanten Fristen sind in Ihren Versicherungsbedingungen geregelt. Sie können von den hier genannten abweichen!):
Die Höhe der Invaliditätsleistung ist abhängig von dem Grad der Gliedertaxe. Die Anwendung ist hochkompliziert. Nicht selten wird diese schon von den feststellenden Ärzten, oder gar Gerichtsgutachtern und Gerichten nicht richtig angewendet. Hier ist es Aufgabe des Anwalts, genau zu prüfen, ob nicht für den Mandanten ein Nachteil durch Falschanwendung entstanden ist. Ferner gibt es im Zusammenhang mit der Invaliditätsbemessung richtungsweisende Urteil, die jedoch von den Versicherungen oftmals zum Nachteil des Versicherungsnehmers ignoriert werden.
Es empfiehlt sich, zeitnah nach einem Unfall einen Anwalt hinzuzuziehen, der auch medizinische Kenntnisse hat, damit von Anfang an die Weichen richtig gestellt und die wichtigen Ausschlussfristen beachtet werden!
Ihr Ansprechpartner:
Tina Lewandowski
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht
Lewandowski Rechtsanwälte Berlin
Siemensstraße 13
12247 Berlin
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