Im Bereich der Schwerbehinderung geht es um Rehabilitation, Teilhabe, Grad der Behinderung, Nachteilsausgleiche und Merkzeichen.
Ansprüche in der gesetzlichen Krankenversicherung beurteilen sich nach sozialrechtlichen Vorschriften (SGB V).
Pflegebedürftig ist, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Krankheit im täglichen Lebensablauf bei wiederkehrenden Verrichtungen regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird auch Unfallkasse benannt. Träger sind die Berufsgenossenschaften, so z.B. die VBG.
Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung sollen Einkommen ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit in einem bestimmten Maße weggefallen oder eingeschränkt ist.
Ihr Ansprechpartner:
Tina Lewandowski
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Lewandowski Rechtsanwälte Berlin
Siemensstraße 13
12247 Berlin
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