LEWANDOWSKI Rechtsanwälte Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht
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Fachanwalt Unfallversicherung Berlin

Sie hatten einen Unfall und begehren Leistungen aus Ihrer Unfallversicherung? Wir wissen, dass ein solches Unfallereignis oftmals ein Leben grundlegend verändern kann. Nicht nur die eigene Gesundheit ist unter Umständen schwerwiegend beschädigt, auch Auswirkungen auf den Beruf und das familiäre Umfeld bleiben nicht aus. Umso wichtiger ist es, zumindest einen Teil der Sorgen finanziell abfangen zu können.

 

Wir sind Spezialisten für Personenschäden und deren Folgen und wissen, mit welchen Argumenten Versicherungen immer wieder versuchen, Leistungen zu verweigern und wie man Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzt.

 

Im Bereich des privaten Unfallversicherungsrechts stehen wir Ihnen mit vollem Einsatz zur Seite.

Unfallversicherung Berlin: Was ist in der Unfallversicherung zu beachten?

Unfall: Sturz von der Leiter

Das Recht der privaten Unfallversicherung ist eine komplexe Materie. Die private Unfallversicherung kennt verschiedene Leistungsarten, die aber besonders versichert sein müssen. Was Sie genau versichert haben, ergibt sich aus dem aktuellen Versicherungsschein und den Versicherungbedingungen, kurz "AUB" genannt. Um Ihren Fall beurteilen zu können, müssen immer zunächst diese Unterlagen geprüft werden.

 

Die wichtigsten Leistungen in der privaten Unfallversicherung sind

  • Invaliditätsleistung
  • Unfalltagegeld
  • Übergangsleistung
  • Genesungsgeld
  • Unfalltagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Todesfalleistung

Unfallversicherung Berlin - Ganz wichtig: Auf Fristen achten!

Im Bereich der privaten Unfallversicherung spielen Fristen und deren Einhaltung eine sehr große Rolle.

 

So ist zum Beispiel unverzüglich nach den Unfall ein Arzt hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten. Bei der Übergangsleistung muss innerhalb bestimmter Fristen die Leistung geltend gemacht werden. Die Invalidität muss meist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und spätestens 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein. Beim Unfalltod muss dieser binnen 48 Stunden gemeldet sein. Als Frist für den Vorbehalt für eine Neubemessung gelten 3 Jahre. Es gibt noch weitere zu beachtende Fristen, die im Einzelfall zu prüfen sind.(Achtung: Die in Ihrem Fall geltenden Fristen können von den hier genannten abweichen! Achten Sie auf die Vereinbarungen im Versicherungsvertrag!)

 

Die Einhaltung dieser Fristen ist im Bereich der privaten Unfallversicherung von elementarer Bedeutung, weil sonst ein Anspruchsverlust droht! Wichtig: Es sind immer die Regelungen in Ihrem speziellen Vertrag zu beachten, da der Versicherer von Musterbedingungen abweichen darf. So kann er z.B. auch längere Fristen einräumen.

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Unfallversicherung Rechtsanwalt Berlin: Die größten Probleme in der Praxis

Achtung: Probleme in der Unfallversicherung

Streit gibt es mit der Unfallversicherung vor allem um die Einhaltung der oben genannten Fristen (Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität), der Frage, ob überhaupt ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt und ob die Invalidität auf den Unfall zurückzuführen ist (kausale Folge des Unfalls).

 

Die Definition des Unfallbegriffs findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der Unfall muss plötzlich auf den Körper eingewirkt haben. Es muss eine Einwirkung von außen gegeben haben. Es reicht nicht, wenn die Verletzung durch eine Eigenbewegung ausgelöst wurde. Kein Unfallereignis im Sinne der Versicherungsgedingungen ist es also, wenn man beim Aussteigen aus dem Auto umknickt. Wenn dafür aber ein Element von außen hinzukommt, ist ein Unfall gegeben: z.B. Ausrutschen auf Glatteis.

 

Eine Unfallfiktion wird angenommen, wenn der Körperschaden durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurde. Selbstverständlich muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig geschehen sein. Wer sich selbst vorsätzlich einen Schaden zufügt, steht nicht unter dem Schutz der privaten Unfallversicherung.

Unfallversicherung Berlin: Invaliditätsleistung - Gliedertaxe

Die Invalidität in der privaten Unfallversicherung ist definiert als dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Ein Dauerschaden liegt vor, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung voraussichtlich länger als drei Jahre andauern wird und eine Änderung nicht zu erwarten ist.

 

Die Höhe der Invaliditätsleistung ist abhängig vom Grad der Invalidität. Dieser bestimmt sich vorrangig nach der Gliedertaxe. Deren Anwendung ist sehr kompliziert und erfordert Erfahrung. Oft wird auch die Progressionsstaffel nicht richtig verstanden, weil die Anwendung Ungeübten Schwierigkeiten bereitet.

 

FAZIT:

Der Bereich der privaten Unfallversicherung bietet großes Konfliktpotential. Sie sollten sich rechtzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, um keine Fehler zu machen!

Ihre Ansprechpartner

030/283 91 883

kontakt@rechtsanwalt-steglitz.de

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