LEWANDOWSKI Rechtsanwälte Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht
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Ihr Fachanwalt für Wohngebäudeversicherung in Berlin

Die Wohngebäudeversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Immobilie besitzt, sollte jedoch eine solche Wohngebäudeversicherung haben.  Denn gerade an einem Gebäude können Schäden enorme Kosten verursachen, die ein Hauseigentümer nicht immer aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Im Ernstfall kann sogar der finanzielle Ruin drohen. Hiergegen soll die Gebäudeversicherung absichern.

Welche Schäden sind durch die Gebäudeversicherung abgedeckt?

Im Regelfall sind durch die Wohngebäudeversicherung mindestens drei Risiken abgedeckt:

 

  • durch die Feuerversicherung (Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung),
  • die Leitungswasserversicherung bei Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser oder durch Frost oder Rohrbruch entstehen,
  • die Sturmversicherung (Schäden, durch Sturm (Windstärke 8 und höher) oder Hagel verursacht).

 

Auch Überspannungsschäden werden mittlerweile von der Gebäudeversicherung abgedeckt.

Darüber hinaus können optional weitere Risiken von der Wohngebäude­versicherung abgedeckt werden:

 

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Rückstau)
  • Anlagen für Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen
  • Glasbruch

Was leistet die Wohngebäudeversicherung genau?

Wie immer im Bereich des Versicherungsrechtes bieten die einzelnen Versicherungen verschiedene Pakete mit unterschiedlichem Versicherungsschutz an. Tritt ein Schadenfall ein, muss als Erstes genau geprüft werden: Was ist überhaupt versichert? Was regeln die Versicherungsbedingungen, die im Bereich der Wohngebäudeversicherung VGB genannt werden.

 

  • Versichert sind normalerweise Schäden durch Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen oder Mietausfall.
  • Versicherte Sache ist das im Vertrag bezeichnete Gebäude sowie die mit ihm fest verbundenen Gegenstände, so zum Beispiel Einbaumöbel und Einbauküchen, wenn sie speziell angefertigt wurden. Ob auf dem Grundstück befindliche Garagen mitversichert sind, ist immer dem konkreten Vertrag im Einzelfall zu entnehmen. Lose Gegenstände auf dem Grundstück, wie zum Beispiel Gartenmöbel sind vom Versicherungsschutz nicht erfasst.
  • Ersetzt werden die Kosten für Aufräumen und Abbrucharbeiten, Bewegungskosten und Schutzkosten, Schadensabwendung – und Schadensminderungskosten. Auch Baumfällarbeiten können im Einzelfall übernommen werden.
  • Bei einem Totalschaden wird üblicherweise ein neues Haus in gleicher Bauart und Ausstattung zu heutigen Preisen (Neubauwert) errichtet, inklusive aller Kosten (Architekt, Planung, Baukosten).

 

Warum zum Fachanwalt bei der Wohngebäudeversicherung?

Das Konfliktpotential bei der Abwicklung von Schadensfällen in der Wohngebäudeversicherung ist hoch. Allein die Frage, ob das eingetretene Ereignis unter die versicherten Risken fällt, ist im Einzelfall mitunter höchst problematisch.

 

Im Bereich der Feuerversicherung sind normalerweise die Risiken Seng- und Betriebsschäden ausgeschlossen. Leistungswasser wird definiert als Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren oder damit verbundenen Anlagen austritt. Nicht versichert ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch Regenwasser aus Fallohren, Planschwasser und Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge, stehendes oder fließendes Gewässer, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen.

 

Gerade wenn es um hohe Summen geht, ist es nicht selten, dass die Versicherungen die Schadensregulierung hinauszögern und den Versicherungsnehmer hinhalten. Letztlich geht es darum Geld zu sparen oder den Versicherungsnehmer zu zermürben, damit er vielleicht ein Abfindungsangebot akzeptiert.

Setzen Sie Ihre Rechte mit Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht durch! 

Zeichnet es sich ab, dass die Abwicklung des Schadensfalles mit der Versicherung nicht reibungslos verläuft, sollten Sie auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Versicherungsrecht zurückgreifen. Wir wissen, welche Rechte Sie haben, welche Ansprüche bestehen und setzen diese notfalls auch vor Gericht gegenüber den Versicherungsunternehmen durch!

Vereinbaren Sie einen Termin!                        

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