Als Fachkanzlei mit einem Schwerpunkt auf Personenschäden haben wir langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft - vor allem in der Folge eines Wegeunfalls. Probleme kann es geben im Zusammenhang mit der verbliebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit, mit ärztlichen Gutachten, Höhe der Verletztenrente.
Wenn Ihr Antrag von der Berufsgenossenschaft abgewiesen wurde oder Sie der Ansicht sind, dass nicht sämtliche Folgeschäden erfasst wurden, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.
Durch die Erfahrung eines spezialisierten Rechtsanwalts können in den meisten Fällen befriedigende Ergebnisse erzielt werden.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) - kurz VBG - sind die Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung wird ein Unternehmer normalerweise kraft Gesetzes oder kraft Satzung (Pflichtmitgliedschaft). Es besteht aber auch die Möglichkeit der freiwilligen
Mitgliedschaft. Die freiwillige Versicherung entspricht inhaltlich der Pflichtversicherung.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, die Eröffnung seines Unternehmens der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft binnen einer Woche anzuzeigen und sich anzumelden. Auch Änderungen im Unternehmen
oder Änderungen, die die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft betreffen, sind innerhalb einer bestimmten Frist mitzuteilen.
Versicherungsfälle, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen gewährt, sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Im Leistungsfalle können erbracht werden:
Ihr Ansprechpartner:
Tina Lewandowski
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Lewandowski Rechtsanwälte Berlin
Siemensstraße 13
12247 Berlin
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