Einer der Schwerpunkte in der Tätigkeit eines Fachanwalts für Verkehrsrecht liegt in der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Immer wieder fragen Mandaten: Was ist zu tun bei einem Verkehrsunfall?
In jedem Fall sollten Sie - bei Personenschäden immer (auch wenn diese nicht augenscheinlich sind) - die Polizei holen und ein Unfallprotokoll fertigen. Wichtig ist dies auch für spätere Schmerzensgeldansprüche! Sprechen Sie selbst potentielle Zeugen an, es lohnt sich! Lassen Sie sich nicht abschrecken, falls man Sie seitens der Polizei darauf hinweist, man hätte etwas Besseres zu tun, als sich um diesen "Blechschaden" zu kümmern.
Für Ihre zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche, insbesondere gegen die gegnerische Versicherung, ist die polizeiliche Ermittlungsakte stets von Bedeutung. Diese wird nämlich regelmäßig von einem Anwalt bzw. der Versicherung zur Einsicht verlangt und kann dann bei der Schadensregulierung, vor allem bei der Schuldfrage, eine entscheidende Bedeutung haben. Sie können die Akteiensicht nur über einen Anwalt verlangen.
Legen Sie sich auch eine "Billigkamera" fürs Auto zu und machen Sie wenn möglich sofort Bilder, bevor die Fahrzeuge aus ihrer Unfallstellung entfernt werden. Achten Sie darauf, dass die gegnerischen Fahrzeugdaten und mögliche Zeugen von der Polizei, hilfsweise von Ihnen, aufgenommen werden:
Achten Sie darauf, dass Sie einen Zettel mit dem Polizeiabschnitt von den aufnehmenden Beamten bekommen, denn über diesen kann später die Ermittlungsakte angefordert werden. Dies ist auch dringend erforderlich, um später den Schaden evtl. bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis und halten Sie sich mit Bemerkungen zu Ihrer eigenen Schuld zurück. Sie brauchen sich nicht selbst zu belasten!
Wenn Sie einen Anwalt aufsuchen bringen Sie mit:
Seien Sie vorsichtig bei der Beantwortung von Fragebögen einer Versicherung zum Unfall, bringen Sie diese lieber mit zum Anwalt bzw. lassen Sie diesen für Sie gegenüber der Versicherung auftreten.
Sollten Sie schon ein Gutachten bzw. einen Kostenvoranschlag bzgl. Ihres Fahrzeugschadens haben, so bringen Sie diesen ebenfalls mit. Die Gutachterkosten bekommen Sie im Falle des Obsiegens von der Gegenseite erstattet. Überlegen Sie sich, ob Sie den Schaden ggf. auf Gutachtenbasis abrechnen wollen.
Wir klären für Sie wie vorzugehen ist bei Sachschäden und Personenschäden.
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