LEWANDOWSKI Rechtsanwälte Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht
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Schadensersatz und Schmerzensgeld - Rechtsanwälte für Personenschäden und Verkehrsunfall in Berlin

Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht in Berlin

Es gibt zahlreiche Rechtsvorschriften, die die Bedingungen festlegen, unter denen Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangt werden können.

 

Schadensersatzansprüche können beispielsweise bei Verletzung von Vertragspflichten entstehen, bei einem Verkehrsunfall oder bei der Beschädigung Ihres Eigentums.

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Rechtsanwälte Berlin für Schmerzensgeld

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Schmerzensgeld ist eine wichtige Form des Schadensersatzes. Es kommt insbesondere in Betracht, wenn die körperliche und seelische Verfassung beeinträchtigt wurde. Schmerzen, Unbehagen, Wesensänderungen, Schmälerung der Lebensfreude oder psychische Schäden infolge einer Schädigung sollen so ausgeglichen werden. Außerdem kommt dem Schmerzensgeld eine Genugtuungsfunktion zu.

 

Nach § 253 Abs. 2 BGB hängt der Anspruch auf Ersatz "immaterieller Schäden" nicht von einem Verschulden des Schädigers ab. Der Geschädigte kann auch Schmerzensgeld fordern, wenn eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung vorliegt.

 

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist gesetzlich nicht festgelegt und daher Frage des Einzelfalls, weshalb hierüber häufig gestritten und prozessiert wird. Einen guten Anhaltspunkt für die Bemessung des Schmerzensgeldes bietet die so genannte ADAC-Schmerzensgeld-Tabelle, nach der häufig auch die Haftpfichtversicherer regulieren. Diese Tabelle stützt sich auf eine fallbezogene Sammlung von Urteilen zur Bemessung von Schmerzensgeldern. Letztlich entscheidet aber immer der Einzelfall.

 

Die Haftpflichtversicherung des Schädigers ersetzt Ansprüche auf Schmerzensgeld als Folge eines Personenschadens im Rahmen der Versicherungssumme für Personenschäden.

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Rechtsanwälte Berlin für Personenschaden

Unfall im Haushalt

Als Personenschaden bezeichnet man in der Regel die durch Körperverletzung verursachte Beeinträchtigung der Gesundheit, der körperlichen und seelischen Integrität aber auch den daraus entstandenen - materiellen - Vermögensschaden.

 

Ansprüche auf Schadensersatz für den Vermögensschaden im eigentlichen Sinne können entstehen als Folge von Verkehrsunfällen, Unfällen im Haushalt wie beispielsweise Stürzen, Stürzen auf glatten Gehwegen wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Verletzung von Streupflichten. Ebenso kommt in Betracht die Verletzung durch Straftaten, Hundebisse und vieles mehr.

 

Sind für die Schäden keine anderen verantwortlich, kommen unter Umständen Ansprüche gegen eine Unfallversicherung in Betracht.

 

Wir als Anwälte mit dem Schwerpunkt "Personenschaden" können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu beziffern und durchzusetzen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts meist zu erheblich höheren Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen führt.

 

Weitere Informationen zum Thema "Personenschäden" erhalten Sie hier.

Rechtsanwälte Berlin für Schadensersatz

Den Schadensersatz nach einem Personenschaden zu ermitteln und zu beziffern ist sehr kompliziert. Hier kann es um beispielsweise folgende Fragen gehen:

  • Ersatzfähigkeit von Erwerbsschaden mit Beweislastverteilung,
  • Fragen zu Berufswechsel und Umschulung,
  • Besonderheiten bei Selbstständigen (z.B. Gewinn aus konkret entgangenen Geschäften),
  • Fragen hinsichtlich des Erwerbsschadens bei Arbeitslosen oder bei Kindern, Schülern, Auszubildenden oder Studenten,
  • Haushaltsführungsschaden - wie wird dieser berechnet? >> mehr Informationen zum Haushaltsführungsschaden
  • Ersatz von Heilbehandlungskosten, Besonderheiten bei kosmetischen Operationen
  • Ersatz vermehrter Bedürfnisse wie Pflegekosten, behindertengerechte Wohnung etc.
  • Schadensersatz wegen entgangenem Unterhalt, wenn infolge der Verletzungen eine Person zu Tode gekommen ist.
  • Was ist zu beachten bei der Zahlung von Kapitalabfindungen?
  • was bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs?
  • Was gilt bei einem Arbeitsunfall?

Was sind die Aufgaben des Anwalts?

Berechnung des Schadensersatzes

Für die gewissenhafte Bearbeitung dieser Fragen ist die genaue Kenntnis der erstattungsfähigen Positionen erforderlich. Relevante Unterlagen müssen beschafft und gesichtet werden. Das gleiche gilt für medizinische Berichte. Wenn Dauerschäden drohen ist besondere Vorsicht geboten.

 

Der mit dieser Thematik befasste Anwalt muss Kenntnisse im Bereich der Medizin besitzen. Nicht zuletzt ist  besondere Sensibiliät von Nöten, denn gerade umfangreiche Personenschäden stellen meist eine große psychische Herausforderung an den Geschädigten, aber auch die beteiligte Familie dar.

Fazit

Insgesamt kommen in der Praxis eine Vielzahl von Fragestellungen im Zusammenhang mit Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht, z. B.:

 

  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich Schadensersatz/Schmerzensgeld verlangen?
  • Gegen wen richte ich meine Ansprüche?
  • Wie viel Schadensersatz/Schmerzensgeld kann ich fordern?
  • Was bedeutet "Schadensminderungspflicht"?
  • Wird als Schmerzensgeld ein einmaliger Betrag oder auch eine lebenslange Rente gezahlt?
  • Wann verjähren meine Ansprüche?

 

Wir beantworten Ihre Fragen und helfen bei Abwehr und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, egal ob Sie Schädiger oder Geschädigter sind. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei!

Ihre Ansprechpartner:

Tina Lewandowski

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht

 

Tel.: 030/283 91 883

 

Timm Lewandowski

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 

Tel.: 030/283 91 884

 

Ihre Ansprechpartner

030/283 91 883

kontakt@rechtsanwalt-steglitz.de

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