LEWANDOWSKI Rechtsanwälte Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht
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Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

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Es drohen Punkte, Geld-, Freiheitsstrafe oder Führerscheinentzug!

Vielfach wird von der sog. 0,5 Promille-Grenze gesprochen, bei deren Erreichen und Überschreiten grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße (500-1.500 €), Fahrverbot (1 bis 3 Monate) und 2 Punkte die Folge sein können. Ab einem Promillewert von 1,1 liegt automatisch eine Straftat mit der Folge von 3 Punkten, Geld-oder Freiheitsstrafe sowie Führerscheinentzug vor.

 

Beides gilt aber nur, sofern es zu keinem Unfall kommt und keine Fahrunsicherheiten auftreten!

 

Kommt es hingegen zu Unfällen oder Fahrfehlern mit Gefährdung von Leib und Leben oder fremden Sachen, kann schon bei 0,3 Promille eine Straftat vorliegen mit der Folge von 3 Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. eine Rente an ein mögliches Unfallopfer. Es ist daher äußerst gefährlich, sich an irgendwelche Grenzen "heran trinken" zu wollen.

Hinsichtlich des Konsums von Drogen im Straßenverkehr gibt es keine Grenzwerte. Es reicht, wenn der Konsum von Drogen nachgewiesen wird. Passiert nichts, so kann es bei einer Ordnungswidrigkeit bleiben, wobei Geldbuße (500-1.500 €), Fahrverbot (1 bis 3 Monate) und 3 Punkte die Folge sein können.

Es bleibt aber zu beachten, dass der Besitz nicht unerheblicher Mengen vor allem "harter" Drogen regelmäßig eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz darstellen wird.

 

Kommt es inforlge des Alkohol - oder Drogenkonsums zu Fahrunsicherheiten oder gar einem Unfall, so sind ebenfalls Geld- oder Freiheitsstrafe, sowie bei einem Unfall Schadensersatz, Schmerzensgeld und Rentenzahlung an das Unfallopfer möglich.

 

Es gilt daher: Am besten gar keinen Alkohol am Steuer (0,0 Promille) und ebenfalls keine Drogen (auch nicht Cannabis!). Wenn Sie doch einmal "erwischt" werden oder Opfer eines "berauschten" Fahrers geworden sind, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einschalten, damit Ihre Rechte umfassend gewahrt werden und die Folgen überschaubar bleiben.

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