Als erfahrene Kanzlei im Bereich Pferderecht und Schadensersatzrecht unterstützen wir Sie kompetent und engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – oder der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Wer haftet, wenn ein Pferd ausschlägt oder durchgeht?
Was passiert, wenn das Pferd während einer Reitbeteiligung einen Unfall verursacht?
Wie ist die rechtliche Lage bei Unfällen im Reitunterricht?
Greift die private Haftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Besteht ein Anspruch auf Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Heilbehandlungskosten?
Juristische Einschätzung Ihres Falles und der Erfolgsaussichten
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Versicherungen und Dritten
Klärung der Haftungsfrage, insbesondere bei Tierhalterhaftung (§ 833 BGB)
Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatz
Unterstützung bei Versicherungsfragen und Leistungsansprüchen (z. B. private Unfallversicherung)
Unfälle mit Pferden sind oft komplex – rechtlich wie emotional. Wir bringen sowohl das nötige juristische Fachwissen als auch Verständnis für die Besonderheiten im Umgang mit Pferden mit.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – wir sind für Sie da.
|
|
|