Im Bereich der Schwerbehinderung geht es um Rehabilitation, Teilhabe, Grad der Behinderung, Nachteilsausgleiche und Merkzeichen.
Ansprüche in der gesetzlichen Krankenversicherung beurteilen sich nach sozialrechtlichen Vorschriften (SGB V).
Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung sollen Einkommen ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit in einem bestimmten Maße weggefallen oder eingeschränkt ist.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird auch Unfallkasse benannt. Träger sind die Berufsgenossenschaften, so z.B. die VBG.
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