Das Landgericht Berlin hat in einem richterlichen Hinweis vom 11. März 2020 dem Kläger eines von einer Rückrufanordnung des Kraftfahrt - Bundesamtes (KBA) betroffenen Daimler-Fahrzeuges Recht gegeben und unsere Auffassung bestätigt, dass bereits die KBA-Rückrufanordnung ausreichen dürfte, um einen Mangel des erworbenen Fahrzeuges substantiiert darzulegen.
Bei KBA-Rückrufanordnung ist Mangel des Fahrzeugs ausreichend substantiiert dargelegt.
Damit wies das Landgericht die Argumentation der Daimler AG und einem Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung als unzutreffend zurück, die von dem betrogenen Kunden verlangt hatten, dass er als „ Laie“ im Einzelnen den technischen Mangel im Fahrzeug darlegen müsse, um überhaupt eine Beweisaufnahme über den von dem Autohersteller bestrittenen Mangel herbeizuführen.
Daimler-Kunde als technischer Laie muss nicht im Einzelnen den technischen Mangel darlegen
Mit dieser von dem Landgericht Berlin als nicht stichhaltig erachteten Verteidigung konnte die Daimler AG zuvor eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten für sich entscheiden und die berechtigten Forderungen ihrer Kunden abwehren.
Nachdem das Landgericht Berlin jetzt unsere Rechtsauffassung bestätigt hat, bestehen gute Chancen, dass nunmehr auch die geschädigten Daimler Kunden im Rahmen des Dieselskandals zu ihrem Recht kommen.
Eine anwaltliche Beratung lohnt sich daher auf jeden Fall bei allen von der Rückrufaktion betroffenen Kunden.
Bei dem Rückruf, der 2018 vom Kraftfahrzeugbundesamt angeordnet wurde, handelt es sich um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm. Es sind überwiegend folgende Modelle betroffen:
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