Erhalten Sie einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid bzgl. eines gegen Sie eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens (OWi-Verfahren, Bußgeldverfahren), überlegen Sie sorgfältig, ob Sie sich äußern wollen bzw. ob Sie nach mehreren Wochen überhaupt noch genau wissen, ob Sie gefahren sind.
Beachten Sie beim Bußgeldbescheid die Einspruchsfrist (zwei Wochen ab Zustellung bzw. Niederlegung!).
Wenn Sie zum Anwalt gehen, vereinbaren Sie möglichst frühzeitig einen Termin! Droht Fahrverbot oder Führerscheinentzug bzw. ist dieser schon beschlagnahmt worden (vor allem bei Verkehrsstraftaten, Trunkenheitsfahrten etc.), sollte dringend anwaltlicher Rat eingeholt
werden.
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