Die Abwicklung eines Leistungsfalles in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr vielschichtig. Nachdem Sie der Versicherung mitgeteilt haben, dass Sie wegen Berufsunfähigkeit die Leistungen aus der Versicherung beanspruchen wollen, wird Ihnen in der Regel ein Fragebogen zugesandt. Bereits beim Ausfüllen ist größte Sorgfalt geboten. Schon bei der Antragstellung lauern also Fallstricke: Es kommt auf die Wahl der richtigen Formulierungen, die korrekte Schilderung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit, Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen etc an.
Denn sind die Weichen erst einmal falsch gestellt, folgt nicht selten eine Leistungsablehnung durch die Versicherung.
Wichtig ist es also - am besten von Beginn an - jemanden an seiner Seite zu haben, der die Tricks und Kniffe der Versicherungen kennt und auf Augenhöhe mit ihnen umgehen kann.
"TIPP: Nur selten funktioniert die Abwicklung eines solchen Vertrages ohne Probleme. Daher sollten Sie so früh wie möglich auf fachliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zurückgreifen!"
☎ 030/283 91 883 kontakt@rechtsanwalt-steglitz.de
Sie sehen, die Probleme bei der Abwicklung des Leistungsfalles können ganz unterschiedlich sein.
Nach unserer Erfahrung kommt den folgenden Themenkomplexen rechtlich die größte Bedeutung zu:
Haben Sie einen Schadenfall angemeldet und den Fragebogen zurückgesandt, beginnt die Versicherung mit der Prüfung, ob sie die Leistung bereits wegen Pflichtverletzungen ablehnen kann. Es kommt nicht selten vor, dass Ihnen im Gegenzug von der Versicherung ein Rückritt oder eine Anfechtung des Vertrages zugeht verbunden mit dem Vorwurf der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten. Die Versicherung behauptet, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsschluss Fragen zur Gesundheit und zum körperlichen Zustand nicht oder nicht richtig beantwortet. Wären bestimmte Umstände oder bestimmte Vorerkrankungen bekannt gewesen, hätte die Versicherung den Vertrag entweder gar nicht oder mit einer höheren Prämie abgeschlossen.
"TIPP: Eine Anfechtung oder ein Rücktritt seitens der Versicherung sind nicht immer berechtigt. Hier ist Rechtsrat hilfreich. Wir klären im Gespräch mit Ihnen, ob die Fragen im Versicherungsantrag der Rechtsprechung standhalten, ob Sie überhaupt etwas verschwiegen haben und ob sich die Versicherung die Kenntnis eines Versicherungsvertreters zurechnen lassen muss."
Die Versicherung hat geprüft. Sie akzeptiert auch, dass Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig sind. Sie zahlt aber trotzdem nicht.
Die meisten Verträge beinhalten Klauseln, wonach eine Leistungspflicht erst dann besteht, wenn der Versicherungsnehmer auch nicht mehr in einem zumutbaren Verweisungsberuf arbeiten kann. Die möglichen Verweisungen hat der Versicherer aufzuzeigen. Der Versicherungsnehmer muss dann erklären, warum ihm derartige
Arbeit nicht zumutbar ist, z.B. weil er erheblich weniger verdienen würde.
Selbstständigen wird bei einer Berufsunfähigkeit abverlangt, den Betrieb umzustrukturieren - auch wenn dies mit
Umsatzeinbußen verbunden ist -, solange dadurch ein Tätigkeitsfeld geschaffen wird, in dem der Betriebsinhaber noch zu mehr als 50 % einsatzfähig ist.
Die Einzelheiten sind jeweils sehr kompliziert und erfahrungsgemäß ziehen sich die Auseinandersetzungen mit Versicherungen über einen langen Zeitraum hin. Grund genug, rechtzeitig einen Anwalts einzuschalten.
Das gesetzliche Pendant zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Erwerbsminderungsrente.
Rechtsanwältin Tina Lewandowski ist Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Sie kennt sich mit den versicherungsrechtlichen Besonderheiten und den medizinischen Fragestellungen, die einen Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung so komplex machen, bestens aus. Seit dem Beginn ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin vor mehr als 20 Jahren ist sie im Gesundheitsrecht tätig und kann daher als Spezialistin im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet werden.
Mit umfangreicher Expertise und Erfahrung unterstützt sie Sie also in folgenden Bereichen:
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Wenn man einen Antrag auf Abschluss einer Versicherung stellt, muss man dem Versicherer mehrere Fragen beantworten, damit dieser kalkulieren kann ob und zu welchen Bedingungen er den Vertrag schließen kann. Werden diese Fragen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer nach § 19 VVG vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall ist zunächst zu prüfen, aus welchem Grund Leistungen abgelehnt werden: Sie seien nicht dauerhaft außerstande, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben? Sie seien zwar dauerhaft beeinträchtigt, könnten aber noch zu mehr als 50 % arbeiten? Man wirft Ihnen die Verletzung von Anzeigepflichten vor? Man hält Ihnen einen Verweisungsberuf entgegen?
Ihre Ansprechpartnerin:
Tina Lewandowski
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht
Lewandowski Rechtsanwälte Berlin
Siemensstraße 13
12247 Berlin
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