LEWANDOWSKI Rechtsanwälte Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht
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Sie sind BU, aber die Versicherung zahlt nicht?

In diesem Fall ist zunächst zu prüfen, aus welchem Grund Leistungen abgelehnt werden:

  • Sie seien nicht dauerhaft außerstande, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben?
  • Sie seien zwar dauerhaft beeinträchtigt, könnten aber noch zu mehr als 50 % arbeiten?
  • Man wirft Ihnen die Verletzung von Anzeigepflichten vor?
  • Man hält Ihnen einen Verweisungsberuf entgegen?

Voraussetzung: bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit

Ob Sie bedingungsgemäß berufunfähig sind, richtet sich nach der genauen Definition der Berufsunfähigkeit in Ihrem Vertrag.

 

§ 172 VVG regelt beispiesweise:

 

(1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

 

(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

 

Ihr Vertrag kann aber auch modifizierte Voraussetzungen festlegen.

Zunächst ist also zu prüfen,

  • ob Sie konkret diese Voraussetzungen erfüllen,
  • wie Ihr Beruf genau ausgestaltet war und
  • aus welchem Grund,
  • aufgrund welcher gesundheitlicher Beeinträchtigungen Sie diesen nicht mehr ganz oder nicht mehr teilweise ausüben könen.
  • Hierfür muss in der Regel die Prognose der Dauerhaftigkeit abgegeben werden können. 

 

Sind die eingereichten medizinischen Unterlagen aussagekräftig genug? Sind der Beruf ausreichend konkret beschrieben und die Auswirklungen Ihrer Erkrankungen auf die Ausübung des Berufs ausreichend klar dargetan?

 

Hier gibt es viel für einen Anwalt zu tun!

☎    030/283 91 883        kontakt@rechtsanwalt-steglitz.de  

Vorwurf: vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt

Beim Vorwurf, vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt zu haben, ist zu prüfen, ob das überhaupt stimmt.

  • Haben Sie objektiv Fragen falsch beantwortet?
  • Wonach hat denn der Versicherer konkret gefragt?
  • War dies überhaupt vorsätzlich oder grob fahrlässig?
  • Hätte er den Vertrag nicht auch in Kenntnis der Umstände abgeschlossen?
  • Wurden Sie bei Antragstellung korrekt in gesonderter Mitteilung in Textform, wie von der Rechtsprechung gefordert, auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen?

 

Auch hier gibt es viele Möglichkeiten, den Rücktritt zurückzuweisen!

 

weitere Informationen zur Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten >>

Ihre  Ansprechpartnerin:

 

Tina Lewandowski

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht

 

Lewandowski Rechtsanwälte Berlin

Siemensstraße 13

12247 Berlin

Ihre Ansprechpartner

030/283 91 883

kontakt@rechtsanwalt-steglitz.de

Erfahrungen & Bewertungen zu Lewandowski, Rechtsanwälte
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