Die Wohngebäudeversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Immobilie besitzt, sollte jedoch eine solche Wohngebäudeversicherung haben. Denn gerade an einem Gebäude können Schäden enorme Kosten verursachen, die ein Hauseigentümer nicht immer aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Im Ernstfall kann sogar der finanzielle Ruin drohen. Hiergegen soll die Gebäudeversicherung absichern.
Im Regelfall sind durch die Wohngebäudeversicherung mindestens drei Risiken abgedeckt:
Auch Überspannungsschäden werden mittlerweile von der Gebäudeversicherung abgedeckt.
Darüber hinaus können optional weitere Risiken von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden:
Wie immer im Bereich des Versicherungsrechtes bieten die einzelnen Versicherungen verschiedene Pakete mit unterschiedlichem Versicherungsschutz an. Tritt ein Schadenfall ein, muss als Erstes genau geprüft werden: Was ist überhaupt versichert? Was regeln die Versicherungsbedingungen, die im Bereich der Wohngebäudeversicherung VGB genannt werden.
Das Konfliktpotential bei der Abwicklung von Schadensfällen in der Wohngebäudeversicherung ist hoch. Allein die Frage, ob das eingetretene Ereignis unter die versicherten Risken fällt, ist im Einzelfall mitunter höchst problematisch.
Im Bereich der Feuerversicherung sind normalerweise die Risiken Seng- und Betriebsschäden ausgeschlossen. Leistungswasser wird definiert als Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren oder damit verbundenen Anlagen austritt. Nicht versichert ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch Regenwasser aus Fallohren, Planschwasser und Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge, stehendes oder fließendes Gewässer, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen.
Gerade wenn es um hohe Summen geht, ist es nicht selten, dass die Versicherungen die Schadensregulierung hinauszögern und den Versicherungsnehmer hinhalten. Letztlich geht es darum Geld zu sparen oder den Versicherungsnehmer zu zermürben, damit er vielleicht ein Abfindungsangebot akzeptiert.
Zeichnet es sich ab, dass die Abwicklung des Schadensfalles mit der Versicherung nicht reibungslos verläuft, sollten Sie auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Versicherungsrecht zurückgreifen. Wir wissen, welche Rechte Sie haben, welche Ansprüche bestehen und setzen diese notfalls auch vor Gericht gegenüber den Versicherungsunternehmen durch!
Vereinbaren Sie einen Termin!
☎ 030/283 91 883 kontakt@rechtsanwalt-steglitz.de
|
|
|